3 Kommentare

Vielen Dank, auch für die Einleitung und den Link zum Essay von Nils Markwardt!

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Mal wieder sehr schön zusammengefasst - Danke!

Das anfangs geschilderte Gesetzesänderungsgekrööse dürfte es eigentlich nicht mehr geben. Für Gesetzesvorschläge "aus der Mitte des Bundestages" gilt, dass es eine Synopse geben "soll". Das BMJ hat sich jetzt für sein Ressort festgelegt, nur noch mit Synopsen bei Änderungsanträgen zu arbeiten. Diese Selbstverpflichtung müsste dringend in die Geschäftsordnung der Bundesregierung aufgenommen werden, denn nur so sind Änderungsanträge für die Bürgerinnen und Bürger halbwegs les- und verstehbar.

Und für die Anhörung Sachverständiger müsste es eine zwingende Frist von mindestens drei Wochen zwischen der Aufforderung zur Stellungnahme und der Anhörung geben. Man darf ja nicht vergessen, dass das unbezahlte Expertentätigkeit ist, für die es (m.W.) allenfalls Reisekostenerstattung gibt. Wer also nicht auf der Gehaltsliste eines Lobbyverbands steht (in IT-Dingen ja gerne mal Mitglieder des Chaos Cumputer Club) erstellt die Stellungnahme in seiner Freizeit und aus purem Engagement für die Sache. Innerhalb sehr(!) weniger Tage eine fundierte Stellungnahme zu erarbeiten ist fast unmöglich.

Und vielleicht ist das ja auch erwünscht.

Diesem üblen Verdacht könnte die Regierung leicht entgegentreten, wenn sie ihre Praxis änderte.

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Danke!

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